Operationsart

Operationsart ist ein von der Bundeswehr verwendeter Begriff und umfasst diverse militärische Handlungen für die Form des Gefechts. Bis 2007 wurde hierfür der Begriff Gefechtsart benutzt.[1]

Diese unterscheidet man in der Fachsprache je nach der Truppengröße bei einem Verband im taktischen und bei einem Großverband im operativen Sinne in Angriff, Verteidigung und Verzögerung, die durch jede Kampftruppe in dem für sie günstigen Gelände vollumfänglich, bedingt auch in nur bedingt geeigneten Gelände sowie nur sehr eingeschränkt im ungünstigen Gelände geführt werden kann.

Heute wird unter den Begriff Operationsarten auch der Jagdkampf gefasst, vormals eine Besondere Gefechtshandlung. Dieser kann jedoch nur durch die Infanterie durchgeführt werden, da wesentliches Element der Panzertruppen ihre Gefechtsfahrzeuge sind, die in dieser Operationsart nicht eingesetzt werden können, und diese Kampftruppen nicht dafür ausgebildet sind.

Der Truppenführer (ab Brigade aufwärts) führt das Gefecht unter Nutzung des Geländes so, dass er seinen Auftrag optimal erfüllen kann. Je nach Auftrag, Kräfteverhältnis und Gelände können während des Gefechts die Gefechtsarten wechseln.

Neben den Gefechtsarten stehen die Allgemeinen Aufgaben im Einsatz und die Besonderen Gefechtshandlungen.

Unterhalb der taktischen Führungsebene eines Gefechtsverbandes führen unterhalb der Kompanie die Kampftruppenzüge das Gefecht durch Feuerkampf mit Feuer und Bewegung.

  1. Heeresdienstvorschrift 100/900, Führungsbegriffe, Bonn 2007

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